Ab dem 1. Februar 2026 wird das nationale E-Rechnungssystem (KSeF) für Unternehmen obligatorisch, deren Umsatz (einschließlich Umsatzsteuer) im Jahr 2024 200 Millionen PLN überschritten hat. Ab dem 1. April 2026 wird KSeF für die übrigen Unternehmen obligatorisch, mit Ausnahme von Steuerzahlern, deren Transaktionen geringe Beträge umfassen und deren monatlicher Umsatz im Jahr 2025 10.000 PLN oder weniger beträgt.
Für ausländische Unternehmer basieren die Umsatzschwellen, die bestimmen, wann die obligatorische Rechnungsstellung im KSeF beginnt, auf dem weltweiten Umsatz (weltweit) und nicht nur auf dem Umsatz, der in Polen der Mehrwertsteuer unterliegt.


